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LSG Hamburg, 22.12.2022 - L 1 KR 80/22 D |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
§ 1 KSVG, § 2 S 1 KSVG, § 3 Abs 2 S 1 KSVG, § 3 Abs 3 S 2 KSVG, Art 5 Abs 3 GG
Künstlersozialversicherungspflicht - diplomierte und in Fachkreisen anerkannte Künstlerin - selbstständige Tätigkeit als Tattookünstlerin und Illustratorin im Bereich Bildende Kunst und Design - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Tattookünstlerin und Illustratorin in der Künstlersozialversicherung; Abgrenzung zur grundsätzlich "handwerklich" geprägten Erwerbstätigkeit
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 09.06.2022 - S 48 KR 1782/21
- LSG Hamburg, 22.12.2022 - L 1 KR 80/22 D
- BSG - B 3 KS 1/23 R (anhängig)
Papierfundstellen
- NZS 2023, 637
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus LSG Hamburg, 22.12.2022 - L 1 KR 80/22
Die von ihr geschaffenen Tätowierungen entsprächen zudem jedenfalls dem materiellen Kunstbegriff des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG), in welchem das kennzeichnende Merkmal der Kunst sei, dass durch freie schöpferische Gestaltung bestimmte Eindrücke, Erfahrungen, und Erlebnisse des Künstlers zum Ausdruck gebracht würden (Hinweis auf das sog. Mephisto-Urteil vom 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 -, BVerfGE 30, 173).Bei diesen Kreativen habe sich der Schwerpunkt von einer handwerklich-technischen Ausführung zu einer künstlerischen Betätigung im Sinne einer freien schöpferischen Gestaltung entwickelt, in der Intuition, Fantasie und Kunstverstand (vgl. BVerfGE 30, 173,188) zusammenwirkten, inspiriert von Kunstgeschichte und Grafikdesign.
- BSG, 28.02.2007 - B 3 KS 2/07 R
Künstlersozialversicherung - Tätigkeit mit Schwerpunkt auf dem Einsatz …
Auszug aus LSG Hamburg, 22.12.2022 - L 1 KR 80/22
Das BSG sei in seiner Entscheidung vom 28. Februar 2007 (B 3 KS 2/07 R, juris) zu dem Ergebnis gekommen, dass die Tätigkeit des Tätowierens trotz einer kreativen Komponente - auch ohne Erfassung in der Handwerksordnung - eine handwerkliche Tätigkeit sei, weil der Schwerpunkt auf dem Einsatz manuell-technischer Fähigkeiten liege, so dass es nicht der bildenden Kunst im Sinne des § 2 KSVG zugerechnet werden könne.Das BSG habe in der maßgeblichen Entscheidung (B 3 KS 2/07 R) darauf abgestellt, dass Tätowierer sich nicht auf das Entwerfen und Zeichnen von Tattoo-Motiven und Vorlagen beschränkten, sondern ihr Einkommen aus dem Einsatz manuell-technischer Fertigkeiten bezögen.
- BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R
Künstlersozialversicherung - Beauftragung einer BGB-Gesellschaft mit …
Auszug aus LSG Hamburg, 22.12.2022 - L 1 KR 80/22
Bereits in der Entscheidung des BSG (Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 KR 29/04 R -, SozR 4 -5425 § 24 Nr. 7) sei ein Vergleich zwischen den "klassischen" Berufen des Grafikdesigners, Fotodesigners und Layouters und der neuen Tätigkeit des Webdesigners gezogen worden, wonach sich zeige, dass sich die Aufgaben und Tätigkeiten in diesen Berufsfeldern weitgehend deckten und sich im Wesentlichen nur durch das zu bearbeitende Medium unterschieden.
- BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 9/05 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht von Trauerrednern - …
Auszug aus LSG Hamburg, 22.12.2022 - L 1 KR 80/22
Bei diesen Berufsfeldern sei das soziale Schutzbedürfnis zu unterstellen, ohne dass es auf die Qualität der künstlerischen Tätigkeit ankomme oder eine bestimmte Werk- und Gestaltungshöhe vorausgesetzt werde (st. Rspr., BSG, Urteil vom 23. März 2006 - B 3 KR 9/05 R -, SozR 4-5425 § 2 Nr. 7m.w.N.). - BSG, 24.01.2008 - B 3 KR 2/07 R
Krankenversicherung - nichtärztlicher Leistungserbringer - Geltung der …
Auszug aus LSG Hamburg, 22.12.2022 - L 1 KR 80/22
Tätowierer seien nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Februar 2007 - B 3 KR 2/07 R - nur dann bildende Künstler im Sinne von § 2 KSVG, wenn sie mit ihren Arbeiten Aufmerksamkeit und Anerkennung über den eigenen Kundenkreis und über die Szene der Tätowierer hinaus erzielten. - BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 13/97 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Feintäschner - …
Auszug aus LSG Hamburg, 22.12.2022 - L 1 KR 80/22
Würde der Bericht die Vielfalt und Dynamik in der Entwicklung künstlerischer oder publizistischer Berufstätigkeit missachten und neuartige Kunstformen ausschließen, stünde dies dem bewusst offengehaltenen Kunstbegriff des § 2 KSVG entgegen (BSG, Urteil vom 20. März 1997 - 3 RK 15/96 -, "Musikinstrumentenbauer"; BSG, Urteil vom 24. Juni 1998 - B 3 KR 13/97 R -, "Feintäschner"). - BSG, 20.03.1997 - 3 RK 15/96
Künstlereigenschaft eines Musikinstrumentenbauers
Auszug aus LSG Hamburg, 22.12.2022 - L 1 KR 80/22
Würde der Bericht die Vielfalt und Dynamik in der Entwicklung künstlerischer oder publizistischer Berufstätigkeit missachten und neuartige Kunstformen ausschließen, stünde dies dem bewusst offengehaltenen Kunstbegriff des § 2 KSVG entgegen (BSG, Urteil vom 20. März 1997 - 3 RK 15/96 -, "Musikinstrumentenbauer"; BSG, Urteil vom 24. Juni 1998 - B 3 KR 13/97 R -, "Feintäschner"). - SG Hamburg, 18.06.2020 - S 48 KR 1921/19
Künstlersozialversicherung - Tattookünstlerin - Anerkennung als Künstlerin iSd § …
Auszug aus LSG Hamburg, 22.12.2022 - L 1 KR 80/22
Die Kammer sei der Auffassung, dass sich im Hinblick auf Tätowierungen, wie sie von der Klägerin gestochen würden, die allgemeine Verkehrsauffassung geändert habe (vgl. Urteil der Kammer vom 18. Juni 2020 - S 48 KR 1921/19 -, juris). - BSG, 04.02.2021 - B 1 KR 23/19 B
Parallelentscheidung zu BSG B 1 KR 42/19 B v. 04.02.2021
Auszug aus LSG Hamburg, 22.12.2022 - L 1 KR 80/22
Sei eine Tätowiererin, wie die Klägerin, diplomiert und in ihren Kreisen bereits eine anerkannte Künstlerin, bleibe sie auch dann Künstlerin, wenn sie lediglich einen Wirkbereich ihrer Kunst mittels handwerklicher Tätigkeit auf und in der Haut verewige (Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 9. Juni 2020 - L 1 KR 23/19 -, juris). - LSG Saarland, 09.06.2020 - L 1 R 23/19
Künstlersozialversicherungspflicht - diplomierter und in Fachkreisen anerkannter …
Auszug aus LSG Hamburg, 22.12.2022 - L 1 KR 80/22
Ähnlich wie der Kläger in dem vom LSG für das Saarland - soweit ersichtlich - rechtskräftig entschiedenen Fall (Urteil vom 9. Juni 2020 - L 1 R 23/19 -, juris, s.a. Anm. Stäbler, NZS 2021, 574) handelt es sich bei der hiesigen Klägerin nicht um eine Tätowiererin, die ihre Vorlage selbst entwirft und damit ihrer grundsätzlich "handwerklich" geprägten (Erwerbs-)Tätigkeit eine gewisse künstlerische Komponente voranstellt, sondern um eine diplomierte und in ihren Kreisen bereits anerkannte Künstlerin, die lediglich einen Wirkbereich ihrer Kunst mittels handwerklicher Tätigkeit auf und in der Haut verewigt.
- LSG Schleswig-Holstein, 25.04.2023 - L 10 KR 15/21
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Prüfung durch den MDK - Benennung …
Dem Antrag der Beteiligten, das hiesige Verfahren nach § 251 Zivilprozessordnung (ZPO) bis zum Ausgang des Verfahrens B 1 KR 80/22 B gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 27. Juli 2022 (L 5 KR 49/19) ruhend zu stellen, war nicht stattzugeben.